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An die

Gemeinde Bissendorf

Im Freeden 7

49143 Bissendorf

Bissendorf, {Datum}

29. Änderung des Flächennutzungsplans -

Einspruch für den Planabschnitt 29.1 (Natberger Feld)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplans (FNP) erhebe ich Einspruch, den ich wie folgt begründe:

Der Wert des Natberger Feldes als Teil der freien, unbebauten Landschaft ist nicht überraschend und nicht neu. Seit Jahren werden die Argumente für einen Schutz des Planabschnittes 29.1 gegen jegliche Bebauung ausführlich und öffentlich diskutiert.

Der Planabschnitt 29.1, Natberger Feld, wird im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück sehr konkret mit folgenden Funktionen beschrieben:

- Vorranggebiet für Freiraumfunktion

- Vorrangebiet für Trinkwassergewinnung

- Vorsorgegebiet für Landwirtschaft

- Vorsorgegebiet für Erholung

Ferner ist die Bauernschaft Natbergen die älteste Bauernschaft im Gemeindegebiet und das Natberger Feld ein kulturhistorisch gewachsener Landschaftsteil, der typisch für die Gemeinde Bissendorf und das Osnabrücker Hügelland ist.

Im Gemeindeentwicklungsplan der Gemeinde Bissendorf, der 2004 im Konsens zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung verabschiedet wurde, wird in keiner Weise die Nutzung des Natberger Feldes für eine Bebauung angeregt.

Der tatsächliche Bedarf für eine Änderung des FNP im Planabschnitt 29.1 ist nicht ersichtlich. Die Änderungsabsicht ist eine „Vorratsplanung“, die mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Flächen in der freien Landschaft gemäß BBauG § 1 nicht in Einklang zu bringen ist.

Aus der Summe dieser Argumente leitet sich offenbar auch die ablehnende Stellungnahme der Stadt Osnabrück ab, die ebenso eindeutig wie fachlich begründet ist.

Ich fordere daher den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Bissendorf auf, die Fläche 29.1 aus der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen