Einwand Brunsmann

Einwand Brunsmann

 

An die Gemeinde Bissendorf

 

29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bissendorf

Einspruch für das Natberger Feld (Planabschnitt 29.1)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen die o.g. Änderung legen wir hiermit Einspruch ein, den wir wie folgt begründen:

  • Die Ausweisung von Gewerbe- / Industrieflächen bis an die Bauernschaft Natbergen bringt die Gefahr, dass die zulässige Lärmbelastung für die Anwohner überschritten wird. Insbesondere in Kombination mit den Vorbelastungen durch Verkehrslärm der Lüstringer Str., Düstruper Str. und einem neuen Zubringer zum geplanten Gewerbe-/Industriegebiet kann eine Überschreitung der Immissionsgrenzen an unserem Wohngebäude Lüstringer Str. 8 nicht ausgeschlossen werden. Da Wohnraum sich auch im Obergeschoss befindet, lässt sich durch Lärmschutzwände die Lärmbelastung nicht reduzieren.
  • Die geplante Bebauung steht im Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück, welches diesem Gebiet Vorrangfunktionen für Freiraum und Trinkwassergewinnung einräumt, sowie es als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft und Erholung ausweist. Hierzu verweisen wir auch auf die Begründungen der Stadt Osnabrück zu diesen Punkten.
  • Die geplante Bebauung steht auch im Widerspruch zum Gemeindeentwicklungsplan der Gemeinde Bissendorf, der einstimmig von allen beteiligten Institutionen und Bürgern verabschiedet wurde und eine Aufhebung der o.g. Freiraum- und Vorsorgefunktionen in keiner Weise erwähnt und somit die jetzt beabsichtigte Nutzung auch nicht eingeräumt hat, sondern die Naherholungsfunktion und den Erhalt der Wohnqualität in Bissendorf als erhaltenswertes Alleinstellungsmerkmal Bissendorfs betont. Es wird darin lediglich die Schaffung eines Gewerbegebiets von allen Beteiligten als notwendig erachtet. Diesem einstimmigen Votum ist zu entsprechen.
  • Wir wenden uns auch gegen die gewerbliche Nutzung der Fläche 29.1, weil die Schaffung einer isoliert liegenden Gewerbe-/Industriefläche zu überproportional hohen Erschließungskosten führt und somit die Bissendorfer Bürger übermäßig belastet und Ihnen hohe Risiken aufbürdet.
  • Insbesondere die an dieser Stelle schwierige Oberflächenentwässerung mit dem Ziel, die angrenzenden Fließgewässer Rosenmühlenbach und Hase nicht zusätzlich zu belasten, führt zu erheblichen Erschließungskosten, die von potentiellen Nutzern zu tragen sind. Da dieses die Vermarktung erschwert, liegt eine weitere Risikoerhöhung für die Bürger vor.
  • Generell führt die auf der Fläche 29.1 vorgesehene Nutzungsänderung zu einer Gefährdung des dort bestehenden Wasserschutzgebietes und der Wasserqualität. Wir sehen hierin auch eine Gefahr für den durch uns genutzten Hausbrunnen. Nicht zuletzt wegen der erheblich verringerten Grundwasserbildungsflächen ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels nicht auszuschließen.
  • Weiterhin möchten wir vorbringen, dass der Bestand der ältesten Bissendorfer Bauernschaft durch die geplanten Maßnahmen gefährdet wird. Dadurch wird das von vielen geschätzte dörfliche Bissendorfer Umland erheblich zum Nachteil verändert. Mit negativen Auswirkungen auf das Einkommensteueraufkommen für Bissendorf. Aber auch unsere, im Vertrauen auf den Gemeindeentwicklungsplan getätigten und noch geplanten Investitionen in Erhalt und Verbesserung unserer Bausubstanz sind durch solche kurzfristigen Planungsänderungen in Frage gestellt.
  • Es besteht auch die Gefahr, dass die Bauernschaft Natbergen verkehrsmäßig mehr oder weniger stark von Ortszentrum Bissendorf abgeschnitten wird, was alle Einwohner Natbergens, wie auch uns, u.a. mit höheren Fahrtkosten belastet.
  • Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Verkehrsbelastung der Düstruper Straße durch Zubringerverkehr von und nach Osnabrück erheblich zunimmt und dadurch auf die Gemeinde und die Bürger neben der höheren Lärmbelastung auch höhere Ausbau- und Instandhaltungskosten zukommen.
  • In den Planungsunterlagen ist nicht erkennbar, wie die Entwässerung der südlich angrenzenden Waldflächen (Eistruper Berg) erfolgen soll. Ebenso sind offensichtlich keine für die Holzabfuhr notwendigen Wege eingeplant. Die daraus resultierenden Mehrkosten sprechen ebenso gegen eine Gewerbegebietsausweisung an dieser Stelle.
  • Nicht berücksichtigt wird durch die vorliegende Planung die geänderte Zielrichtung des Landkreises – und auch von Bissendorf – eine stärkere Nutzung regenerativer Energien, ganz besonders der Windenergie, voranzubringen. Da einer der wenigen möglichen Bissendorfer Windenergiestandorte die Natberger Egge ist, ergeben sich daraus Planungswidersprüche, da beide Vorhaben nebeneinander aus Lärmschutzgründen wohl nicht zu realisieren sind. Dass gute Energiestandorte zukünftig für Bissendorf wertvoller sind als im Überfluss vorhandene Gewerbestandorte, spricht eindeutig gegen diesen Gewerbestandort.

Aus den hier genannten Gründen bitten wir die in der Gemeinde Verantwortlichen, die Fläche 29.1 aus der geplanten Flächennutzungsplanänderung herauszunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunsmann, Albert Brunsmann