Einwand Brunsmann
An die Gemeinde Bissendorf
29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bissendorf
Einspruch für das Natberger Feld (Planabschnitt 29.1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Änderung legen wir hiermit Einspruch ein, den wir wie folgt begründen:
- Die Ausweisung von Gewerbe- / Industrieflächen bis an die Bauernschaft Natbergen bringt die Gefahr, dass die zulässige Lärmbelastung für die Anwohner überschritten wird. Insbesondere in
Kombination mit den Vorbelastungen durch Verkehrslärm der Lüstringer Str., Düstruper Str. und einem neuen Zubringer zum geplanten Gewerbe-/Industriegebiet kann eine Überschreitung der
Immissionsgrenzen an unserem Wohngebäude Lüstringer Str. 8 nicht ausgeschlossen werden. Da Wohnraum sich auch im Obergeschoss befindet, lässt sich durch Lärmschutzwände die Lärmbelastung nicht
reduzieren.
- Die geplante Bebauung steht im Widerspruch zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück, welches diesem Gebiet Vorrangfunktionen für Freiraum und Trinkwassergewinnung
einräumt, sowie es als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft und Erholung ausweist. Hierzu verweisen wir auch auf die Begründungen der Stadt Osnabrück zu diesen Punkten.
- Die geplante Bebauung steht auch im Widerspruch zum Gemeindeentwicklungsplan der Gemeinde Bissendorf, der einstimmig von allen beteiligten Institutionen und Bürgern verabschiedet wurde und
eine Aufhebung der o.g. Freiraum- und Vorsorgefunktionen in keiner Weise erwähnt und somit die jetzt beabsichtigte Nutzung auch nicht eingeräumt hat, sondern die Naherholungsfunktion und den
Erhalt der Wohnqualität in Bissendorf als erhaltenswertes Alleinstellungsmerkmal Bissendorfs betont. Es wird darin lediglich die Schaffung eines Gewerbegebiets von allen Beteiligten als notwendig
erachtet. Diesem einstimmigen Votum ist zu entsprechen.
- Wir wenden uns auch gegen die gewerbliche Nutzung der Fläche 29.1, weil die Schaffung einer isoliert liegenden Gewerbe-/Industriefläche zu überproportional hohen Erschließungskosten führt und
somit die Bissendorfer Bürger übermäßig belastet und Ihnen hohe Risiken aufbürdet.
- Insbesondere die an dieser Stelle schwierige Oberflächenentwässerung mit dem Ziel, die angrenzenden Fließgewässer Rosenmühlenbach und Hase nicht zusätzlich zu belasten, führt zu erheblichen
Erschließungskosten, die von potentiellen Nutzern zu tragen sind. Da dieses die Vermarktung erschwert, liegt eine weitere Risikoerhöhung für die Bürger vor.
- Generell führt die auf der Fläche 29.1 vorgesehene Nutzungsänderung zu einer Gefährdung des dort bestehenden Wasserschutzgebietes und der Wasserqualität. Wir sehen hierin auch eine Gefahr für
den durch uns genutzten Hausbrunnen. Nicht zuletzt wegen der erheblich verringerten Grundwasserbildungsflächen ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels nicht auszuschließen.
- Weiterhin möchten wir vorbringen, dass der Bestand der ältesten Bissendorfer Bauernschaft durch die geplanten Maßnahmen gefährdet wird. Dadurch wird das von vielen geschätzte dörfliche
Bissendorfer Umland erheblich zum Nachteil verändert. Mit negativen Auswirkungen auf das Einkommensteueraufkommen für Bissendorf. Aber auch unsere, im Vertrauen auf den Gemeindeentwicklungsplan
getätigten und noch geplanten Investitionen in Erhalt und Verbesserung unserer Bausubstanz sind durch solche kurzfristigen Planungsänderungen in Frage gestellt.
- Es besteht auch die Gefahr, dass die Bauernschaft Natbergen verkehrsmäßig mehr oder weniger stark von Ortszentrum Bissendorf abgeschnitten wird, was alle Einwohner Natbergens, wie auch uns,
u.a. mit höheren Fahrtkosten belastet.
- Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Verkehrsbelastung der Düstruper Straße durch Zubringerverkehr von und nach Osnabrück erheblich zunimmt und dadurch auf die Gemeinde und die Bürger neben
der höheren Lärmbelastung auch höhere Ausbau- und Instandhaltungskosten zukommen.
- In den Planungsunterlagen ist nicht erkennbar, wie die Entwässerung der südlich angrenzenden Waldflächen (Eistruper Berg) erfolgen soll. Ebenso sind offensichtlich keine für die Holzabfuhr
notwendigen Wege eingeplant. Die daraus resultierenden Mehrkosten sprechen ebenso gegen eine Gewerbegebietsausweisung an dieser Stelle.
- Nicht berücksichtigt wird durch die vorliegende Planung die geänderte Zielrichtung des Landkreises – und auch von Bissendorf – eine stärkere Nutzung regenerativer Energien, ganz besonders der
Windenergie, voranzubringen. Da einer der wenigen möglichen Bissendorfer Windenergiestandorte die Natberger Egge ist, ergeben sich daraus Planungswidersprüche, da beide Vorhaben nebeneinander aus
Lärmschutzgründen wohl nicht zu realisieren sind. Dass gute Energiestandorte zukünftig für Bissendorf wertvoller sind als im Überfluss vorhandene Gewerbestandorte, spricht eindeutig gegen diesen
Gewerbestandort.
Aus den hier genannten Gründen bitten wir die in der Gemeinde Verantwortlichen, die Fläche 29.1 aus der geplanten Flächennutzungsplanänderung herauszunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Brunsmann, Albert Brunsmann