Sehr geehrte Damen und Herren,
als direkt Betroffener (Grundstückseigentümer) möchte ich, obwohl nicht unvoreingenommen, zu Ihrem Flugblatt Stellung beziehen.
Nicht eines der von Ihnen vorgetragenen Argumente ist stichhaltig und damit leicht zu widerlegen.
- Argument 1 (Wirtschaftlichkeit)
Das beplante Gebiet ist von der Topographie ideal, flach, fast ohne Wohnbebauung und Bewuchs, ohne Fließgewässer, verkehrsmäßig nah an der BAB A 30 gelegen und durch die erschlossene
Lüstringer Straße leicht und schnell erreichbar. Die Erschließungskosten sind eher gering einzuschätzen.
Fazit: Argument falsch
- Argument 2 (Zersiedelung)
Wenn man diesen Begriff verwendet, sollte man schon wissen, was dieser bedeutet."Zersiedelung" meint die ungeplante, punktuelle Bebauung von Landstrichen, wie in vergangenen Jahrhunderten
z.B. im Raum Herford geschehen. Davon kann hier nun wahrlich nicht die Rede sein.
- Argument 3 (wertvoller Ackerboden)
Wenn überhaupt neue Wohn- oder Gewerbegebiete ausgewiesen werden sollen, hat der Bereich mit durchschnittlich 25 - 40 Bodenpunkten im Vergleich zu anderen Ackerflächen qualitativ eher weniger
wertvolle Böden und ist daher eher gut geeignet.
- Argument 4 : (Verkehrslärm)
Da weder im Gewerbegebiet selbst noch an den Zubringerstraßen eine geschlossene Wohnbebauung vorhanden ist, könnten nur einige wenige Mitbürger
überhaupt beeinträchtigt werden.
- Argument 5:
Gegenfrage. Wodurch sehen Sie konkret die allgemeine Wohn- und Lebensqualität in anderen Gemeindegebieten beeinträchtigt? Welche Fahrradroute würde zugebaut?? Auf eine Antwort bin ich
gespannt, aber bitte kein Allgemeinblabla.
Wenn Sie keine besseren "Argumente" haben, lassen Sie es lieber. Protest um seiner Selbst Willen bringt in der Regel niemandem etwas.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Kohrmeyer
Uphausener Str. 3
49143 Bissendorf
Zu diesem Brief gibt es eine Erwiderung von Anreas Perkmeyer