Die Firma Solarlux kündigt Weggang aus Bissendorf an

Die Firma Solarlux kündigt Weggang aus Bissendorf an

 

Liebe Nachbarn,

die Ereignisse überschlagen sich. Wir hatten schon lange den Eindruck, dass die Expansionswünsche der Firma Solarlux von Teilen des Rates benutzt wurden, um in deren Windschatten andere Unternehmen nach Bissendorf zu holen. Unternehmen, die aufgrund ihrer starken Belastungen in eine Wohnumgebung wie Bissendorf eigentlich nicht hingehören. Zum Beispiel die Spedition Koch. Erst als sich gegen deren Ansiedlung im Natberger Feld Proteste formuliert hatten, kam der „Masterplan“ auf den Tisch und die Firma Solarlux ins Gespräch.

Und nach der Kehrtwende der Spedition Koch musste die Firma Solarlux dann dafür herhalten, dass allein für sie ein überdimensioniertes Gewerbegebiet eingerichtet und mit ihr der Protest der Bevölkerung dagegen gebrochen werden sollte. Wir können die Firma schon verstehen, dass sie sich benutzt fühlt.

Wir können aber nicht verstehen, dass auf diese Art und Weise Gewerbeansiedlungspolitik gemacht wird. Wenn Teile des Rates und der Verwaltung eine großflächige Ansiedlung von Industrie und Gewerbe in Natbergen planen, dann sollten sie das uns auch so verkaufen und keine anderen Firmen vorschicken, um das Terrain zu ebnen. Das mag keiner gern und das macht auch keiner gern.

Aber nun ist es auf dem Tisch: In Natbergen soll eine Pauschalgewerbefläche entstehen. Pauschal für alle Unternehmen, die sich dafür interessieren. Und das werden aufgrund der Größe und der relativen Nähe zur Autobahn wohl in erster Linie verkehrsintensive Betriebe sein. Also wieder eine Spedition?

Umso wichtiger ist es, jetzt Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 150 „Natberger Feld“ einzureichen. Denn nur Einwände, die innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat eingereicht werden, müssen in dem folgenden Verfahren berücksichtigt werden. Übrigens: die von Bürgermeister Halfter so großzügig verkündete 2-Monats-Frist ist rechtlich nicht bindend, weil es sich bei der Frist um eine juristisch „objektiv“ bezeichnete Frist handelt, die vom Bürgermeister nicht geändert werden kann. Alle Einwände, die nach der Frist von einem Monat eingehen, haben daher keinen Anspruch auf Berücksichtigung! Ein Schelm, der auch da eine Absicht hinter vermutet.

Daher unser Appell: Machen Sie bis zum 26. Juli 2013 Ihre Einwände bei der Gemeindeverwaltung geltend und berücksichtigen Sie dabei, dass die Begründung für diesen Bebauungsplan - die Ansiedlung der Fa. Solarlux - jetzt wegfällt und damit die Begründung hinfällig geworden ist.

 

(Ergänzung nach dem Kommentar von Volker Buch: Ja, hier liegt eine Verwechslung vor. Das heißt, dass der Öffentlichkeit noch ein weiteres Mal Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Planungen zu äußern.)