Im Zuge der Planungen für eine gewerbliche Nutzung des Natberger Felds hatte die Gemeinde Bissendorf bereits im Jahr 2011 den Flächennutzungsplan geändert (Fläche 29.1) und im Juni 2013 einen Bebauungsplan (Nr. 150) für die Fa. Solarlux aufgestellt. Als die Fa. Solarlux jedoch ihre Ansiedlungsabsicht revidierte, wurde der Plan nicht weiter verfolgt. Es gab damals zwar eine Auslegung des Plans mit Bürgerbeteiligung, aber weder einen Satzungsbeschluss noch eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises.
Weil der bisherige Flächeneigentümer aber auch Flächen außerhalb der Fläche 29.1 verkaufen wollte, änderte die Gemeinde Bissendorf im Jahr 2019 den Flächennutzungsplan ein weiteres Mal und erweiterte die Gewerbeflächen (45. Änderung des Flächennutzungsplans).
Wir kritisierten die mangelhafte Beteiligung und die irreführende Darstellung der Planung (es blieb weitgehend unerwähnt, dass der Bereich der Fläche 29.1 weiterhin gültig bleibt), konnten jedoch nicht durchdringen. Obwohl sich viele Bürger gegen die Planung gewandt hatten, wurden sämtliche Bürgereinwände abgewiesen.
Am 26. September 2019 beschloss der Rat die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Und hier folgen die vorgelegten Unterlagen der Gemeinde Bissendorf zur 45. Änderung. Einige Materialien befassen sich auch mit dem parallel durchgeführten B-Plan Nr. 150, einige stammen noch aus der 29. FNP-Änderung.
Bürgerinitiative Schönes Natbergen
Sprecher: Martin Becker
Lüstringer Str. 35A
49143 Bissendorf-Natbergen