Bericht über die Bauausschusssitzung am 18.6.2019

Bericht der Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Bissendorf vom 18. Juni 2019

Beim öffentlichen Teil dieser Sitzung ging es vor allem um den TOP 4: „45. Änderung des Flächennutzungsplanes gewerbliche Baufläche „Natberger Feld“. Der beauftragte Planer referierte den Stand der Dinge, nachdem die frühzeitige Behördenbeteiligung in die Planung eingearbeitet worden ist.

 

Grundsätzlich habe sich gegenüber dem vorherigen Planungsstand nicht viel geändert. Für die Fläche 29.1 (Natberger Feld) sei bereits eine gewerbliche Nutzung vorgesehen und 2011 vom Landkreis genehmigt worden. Die Gemeinde habe jetzt eine Teilfläche nördlich der Natberger Str. „sichern“ können, sodass mit der Realisierung begonnen werden könne. Allerdings würde ein Teil dieser Teilfläche über den Bereich der Gewerbeflächen hinausragen, sodass mit der 45. Änderung der Flächennutzungsplan um ca. 3 Hektar erweitert werden müsse.

Für diese Änderung wurden die Träger öffentlicher Belange (Behörden) beteiligt und deren Einwände in die Planung eingearbeitet – oder auch nicht eingearbeitet.

Eingearbeitet wurde die Änderung des Regenrückhaltebeckens, ein 30 Meter breiter Schutzstreifen entlang des Waldes und die Natberger Straße als 25 Meter breite „Kaltluftschneise“.

Nicht eingearbeitet wurde die Forderung der Stadt Osnabrück, an anderer Stelle des Natberger Felds (südlich der Natberger Str.) zum Ausgleich 3 Hektar Gewerbefläche aus der gewerblichen Nutzungsplanung zu entfernen. Nicht berücksichtigt wurde auch die Forderung der Amprion GmbH, einen Korridor für die geplante 380-KV-Trasse freizuhalten. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde die Forderung einer breiteren Grünfläche zur Abschirmung im Osten des geplanten Gebiets.

Weil das Gebiet laut Regionalen Raumordnungsprogramm (RRP) ein „Vorranggebiet für Freiraumfunktionen“ sei und eine gewerbliche Bebauung diesem Ziel entgegen stünde, sei ein „Zielabweichungsverfahren“ notwendig. Der Antrag sei bereits vorbereitet und würde in naher Zukunft eingereicht. Weil das damalige Zielabweichungsverfahren 2011 vom Landkreis positiv beschieden worden sei, würde das für den jetzigen Antrag ebenfalls erwartet.

 

Eine Diskussion fand nicht statt. Einzig Ratsherr Kanke (Grüne) kritisierte die Planung. Seit über 10 Jahren streite man sich um das Natberger Feld, seit über 10 Jahren habe die Gemeinde Zeit gehabt, sich um weniger strittige Alternativen zu kümmern. Das habe man versäumt. Anlass dieser Planung sei aber nicht deren Alternativlosigkeit, sondern die „Phantomschmerzen“ über den Rückzug der Spedition Koch und den Wegzug der Fa. Solarlux. Schon damals (2011) sei das Zielabweichungsverfahren strittig gewesen und die Sachlage einseitig in Richtung gewerblicher Nutzung interpretiert worden. Heute sei das Bewusstsein über negative Folgen der bisherigen Entwicklung enorm gestiegen, die damalige Entscheidung müsse heute anders bewertet werden.

Ratsfrau Guyard (Grüne) fragte nach den Unterschieden der vorgelegten Pläne. In der Tat gibt es eine enorme Fülle von alten und neuen Dokumenten, bei denen auch die Planer auf der Sitzung nicht immer souverän wirkten.

Die Mehrheit des Ausschusses stimmte für die Änderung des FNPs (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung).

 

In der anschließenden Bürgerfragestunde wurde nach dem Nutzen der Planung gefragt, ob es einen konkreten Investor gebe und ob man die Planung wieder rückgängig machen würde, wenn keiner gefunden würde.

 

Bürgermeister Halfter nutzte die Abschlussworte zu einem eindringlichen Appell, dass diese Gewerbefläche nötig sei, um die zukünftigen Aufgaben der Gemeinde stemmen zu können. Wenn diese Gewerbefläche nicht komme, würden die Lichter in Bissendorf ausgehen.

 

Die vorgebrachten Argumente sind nicht neu. Und sie sind nicht richtig. Die Gewerbesteuer ist nicht die einzige und sie ist nicht Bissendorfs größte Einnahmenquelle. Das ist die Einkommenssteuer. Aber sie grätscht in die Einkommenssteuer rein, weil sie die Attraktivität Bissendorfs als Wohnort schmälert. Und das ohne Not. Es ist schon mehrmals vorgetragen worden, dass es ohne konkreten Investor keinen Anlass für die Planung gibt, dass die Ansiedlung von Betrieben auf Kosten von Arbeitsplätzen an anderer Stelle stattfindet, und dass die damit verbundene Modernisierung grundsätzlich weniger Arbeitsplätze schafft, als sie zerstört.

Und die Darstellung des Zielabweichungsverfahrens als lästige Pflichtübung entspricht auch nicht so ganz den Tatsachen. Wenn man die Raumplanung ernst nimmt, dann war schon das Verfahren zur 29. Änderung des FNPs eine sehr diskussionswürdige Entscheidung und mit einer strikten Größenbegrenzung verbunden. Die Forderung, die 3 Hektar an anderer Stelle aus dem FNP zu streichen, ist da nur konsequent. Indem die Gemeinde Bissendorf dies ablehnt, zeigt sie eine kaltschnäuzige Arroganz gegenüber dem damals mühsam ausgehandelten Kompromiss.

 

Eine kleine Anekdote zum Abschluss noch: Der Natberger Ratsherr Haucap (CDU) ließ sich entschuldigen. Als Natberger dürfte die Entwicklung des Ortes ihm nicht gleichgültig sein, als CDU-Mitglied hätte er dann aber ein Problem. Zur anschließenden nichtöffentlichen Sitzung war er dann aber plötzlich wieder da.

 

Download
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bissendorf
Entwurf zur 45. FNP-Änderung
01_Flaechennutzungsplanaenderung_NEU.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB

s. auch Artikel in der NOZ

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